Sie möchten Ihre Immobilie als möblierte Touristenunterkunft in Davos vermieten?
Seit 3. März 2021 besteht in der Gemeinde Davos eine Registrierungs-/Publikationspflicht. Jeder Beherberger ist verpflichtet, vor der ersten taxpflichtigen Beherbergung bei Davos Destinations-Organisation eine Registrierungsnummer (Objektnummer) zu beantragen. Die Registrierungsnummer muss bei Angeboten, Inseraten und anderen Werbemassnahmen für den betroffenen Wohnraum, insbesondere im Internet stets ersichtlich sein. Sofern die entsprechende Plattform ein spezielles Formularfeld für die Registrierungsnummer vorsieht, ist dieses zu verwenden. Ansonsten ist die Nummer im Titel des Angebots anzugeben und mit dem Kürzel "Reg-Nr." zu kennzeichnen.»
Wichtige Informationen betreffend Vermietung von Wohneinheiten
- Informationen für Vermietungen
Detaillierte Informationen zur Abgabe der Gästetaxen und Ausstellung der Gästekarten erhalten Sie nach Ihrer Online-Registrierung.
Weitere Informationen zum Gästetaxengesetz und den Ausführungsbestimmungen der Gemeinde Davos finden Sie unter den folgenden «Links»:
Wenn Sie mit Vermietungen gegen Entgelt beginnen, müssen Sie sich übrigens auch beim Steueramt Davos melden. Vermieter sind verpflichtet, eine "Tourismusförderungsabgabe" zu bezahlen. Diese beläuft sich im Moment auf Fr. 65.00 pro Bett und Jahr.
Erfassung und Ablauf: Registrierung – Erhalt der Nummer sowie weitere Infos – Beginn Vermietung über diverse Plattformen mit Angabe der Nummer
Registrierungs- Schritte
Vergewissern Sie sich, dass Ihre Situation eine Vermietung als möblierte Ferienimmobilie zulässt, bevor Sie sich registrieren.
Für weitere Fragen und Auskünfte zum Thema «Vermietung von möblierten Unterkünften sowie Registrierungs- und Publikationspflicht» steht Ihnen die Gästetaxen-Abteilung Davos tax@davos.ch / Telefonnummer +41 81 415 21 52 gerne zur Verfügung.