Gästetaxen
Davos und Klosters erheben eine gesetzlich verankerte Gästetaxe (vormals Kurtaxe) und Sporttaxe, die von allen Gästen zu entrichten ist, die in den Hotels oder Ferienwohnungen übernachten.
Die Einnahmen dienen der Finanzierung touristischer Einrichtungen und Veranstaltungen. Dazu gehören:
- Eine umfassende Information der Gäste mittels Drucksachen und vor allem persönlich am Schalter und am Telefon
- Die Errichtung und der Unterhalt des weitläufigen Loipen- und Wanderwegnetzes
- Eisbahn und Sportanlagen
- Die Pflege von Grünanlagen, Blumen und Winterschmuck
- Die Organisation oder Unterstützung diverser kultureller und sportlicher Veranstaltungen im Rahmen des Sommer- und Winter Gästeprogramms
- Der Beitrag an den Verkehrsverbund Davos Klosters, der es allen Gästen erlaubt, mit der Gästekarte die meisten Linien des öffentlichen Verkehrs kostenlos zu befahren.