Ich vermiete an Feriengäste (wochenweise kommerzielle Vermietung)

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Kurtaxe und Meldepflicht

Alle Gäste, welche in Klosters in einer Ferienwohnung/Zweitwohnung übernachten, sind kurtaxenpflichtig.

Tarife:

  • Hotels und Ferienwohnungen: CHF 5.50 pro Nacht und Person ab 12 Jahren. Kinder zwischen 6 bis 11 Jahren zahlen keine Kurtaxe, müssen aber auch angemeldet werden (und erhalten eine Gästekarte).
  • Gruppenunterkünfte, Camping, Maiensässe: CHF 4.50 pro Nacht und Person (ab 12 Jahren)

Alle Logisgeber haben die für die Erfüllung der Meldepflicht sowie die für den richtigen Einzug und die rechtzeitige Abgabe der Kurtaxen geltenden Vorschriften gewissenhaft einzuhalten. Sie haften solidarisch für die von ihren Gästen geschuldeten Kurtaxen.

 

Wie und wo kann ich Gäste melden?

  • Online/Elektronisch

Jeder Vermieter erhält auf Wunsch ein kostenfreies Login über die Destination Davos Klosters. Mit diesem Login können die Gäste online angemeldet werden (Meldeschein). Die Premium Card (Gästekarte) kann direkt gedruckt oder den Gästen elektronisch zugestellt werden. Zweimal im Jahr versendet die Kurtaxenabteilung Klosters eine Meldescheinsammelrechnung. Hier werden alle von Ihnen eingenommenen Kurtaxengelder von der Destination eingezogen.

Hinweis: bitte denken Sie daran, die Kurtaxen von Ihren Gästen einzuziehen.

  • Melden im Infobüro

Die Gäste erhalten in unserem Kurtaxenbüro mit Vorweisen ihrer Reservationsbestätigung/Buchungsbestätigung/Vertrag die Premium Card (Gästekarte). Wir rechnen die Kurtaxe direkt mit den Gästen ab (Ausnahme: wenn diese bereits im Mietvertrag aufgeführt ist, wird die Kurtaxe dem Vermieter in Rechnung gestellt).

Bearbeitungsgebühr: Die Destination Davos Klosters verrechnet pro ausgestellte Premium Card CHF 2.00. Dieser Betrag wird dem Vermieter in Rechnung erstellt.

 

Tourismusförderungsabgabe (TFA)

Jede Person, die ihre Wohnung/Zimmer bzw. ihr Haus gegen Entgelt vermietet, muss sich im Kurtaxenbüro als Vermieter registrieren und die Tourismusförderungsabgabe (TFA) entrichten. Diese wird nach Meldung vom Kurtaxenbüro, von der Gemeinde eingezogen. Die TFA wird wie folgt berechnet: Anzahl Zimmer + 1 multipliziert mit CHF 25.00 pro Jahr.

Beispiel: die jährliche TFA für eine 3,5-Zimmerwohnung beträgt CHF 100.00 ((3+1)x25)

 

Davos Klosters Premium Card

Gäste, welche kommerziell (gegen Entgelt) in Ihrer Ferienwohnung zu Gast sind, erhalten die Premium Card.

 

Achtung: Jeglicher Missbrauch von Gästekarten ist untersagt und strafbar. Hinterzogene Kurtaxen und Abgaben der Tourismusförderung sind nachzuzahlen und werden bei Widerhandlungen durch die Gemeinde Klosters bestraft.

 

 

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