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Wenn Sie Ihre Wohnung an jemanden vermieten, der seinen Erstwohnsitz in der Gemeinde Klosters angemeldet hat, entfällt die Kurtaxenpflicht für beide Parteien. Dies gilt ebenfalls, wenn der Mieter in der Gemeinde als Wochenaufenthalter gemeldet ist. Bitte teilen Sie uns den Namen des Dauermieters mit und füllen Sie das Formular aus: