Obligatorische Jahrespauschale für Wohnungsnutzer
Eigentümer, Nutzniesser, Wohnrechtsberechtigte sowie Dauermieter (deren Mietverhältnisse länger als drei Monate dauern) von Ferienhäusern und Ferienwohnungen bezahlen ihre Kurtaxen ausschliesslich in Form einer jährlichen Pauschale.
In die Pauschale miteinbezogen sind der/die Eigentümer(in) und alle mit im gleichen Haushalt (am Erstwohnsitz) lebenden Personen, sowie die wirtschaftlich abhängigen Kinder.
Die bezeichneten Angehörigen haben Anrecht auf je eine persönliche Jahresgästekarte.
Die Berechnungsperiode gilt jeweils vom 1. Mai bis 30. April des folgenden Jahres. Bei Kauf/Verkauf, bzw. Mietantritt oder –Abgabe einer Wohnung wird pro Rata abgerechnet.
Wohnobjekten ohne Autozufahrt im Winter (betrifft Maiensässe) wird ein Rabatt von 30% auf die Kurtaxenpauschale gewährt.
Jahrespauschaltarif
Pauschale für Eigentümer/Dauermieter von Ferienhäusern und -wohnungen:
Grösse Wohnung/Haus
| Betrag pro Jahr
|
1 / 1.5 Zimmer | CHF 300.00 |
2 / 2.5 Zimmer | CHF 450.00 |
3 / 3.5 Zimmer | CHF 600.00 |
4 / 4.5 Zimmer | CHF 750.00 |
5 / 5.5 Zimmer | CHF 900.00 |
6 Zimmer und grösser | CHF 1050.00 |
Alle weiteren in Ihrer Wohnung übernachtenden Gäste sind meldepflichtig und bezahlen Kurtaxen.
Taxe für unentgeltlich übernachtende Gäste
Unentgeltlich übernachtende Gäste (erwachsene Kinder, weitere Verwandte der Familie, Freunde und Bekannte) müssen im Tourismusbüro Klosters angemeldet werden. Die Gäste erhalten die Gästekarte Private Card. Die Taxpflicht kann auf zwei Arten erfüllt werden:
Kurtaxentarif pro Nacht
CHF 5.50 pro Nacht. Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr (bis 12. Geburtstag) zahlen keine Kurtaxen, erhalten aber auch eine Gästekarte (ab 6 Jahren) mit der gleichen Gültigkeit. Diese Gäste bzw. Freunde erhalten die Private Card.
Für Maiensässe (ohne Zufahrt im Winter) gilt der Tarif von CHF 4.50 pro Nacht.
Freiwillige Gästepauschale
Diese beträgt pro gemeldetes Bett Fr. 50.00/Jahr und besteht aus einer unpersönlichen, übertragbaren Dauer-Gästekarte. Die Vorteile der Dauer-Gästekarten entsprechen dener der Private Card. Bei Maiensässen (ohne Zufahrt im Winter) gilt auch hier 30% Rabatt
Gästekarten
Pauschalzahler erhalten die Gästekarten mit der Pauschalrechnung. Die Unterlagen werden jeweils im April für das Folgejahr (Mai-April) per Post versandt.
Eigentümer- oder Mietergemeinschaften in der gleichen Ferienunterkunft
Bei Ferienunterkünften, welche im Eigentum von mehreren Personen oder Familien stehen oder durch mehrere Personen oder Familien dauergemietet werden, wird zusätzlich zur Jahrespauschale ein Pauschalzuschlag von CHF 50.00 pro Bett und Geschäftsjahr erhoben. 30% Rabatt bei Maiensässen (ohne Zufahrt im Winter).