Ich vermiete nur während dem WEF

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Kurtaxe und Meldepflicht

WEF-Gäste, welche in Klosters in einer Ferienwohnung/Zweitwohnung übernachten, sind kurtaxenpflichtig.

Tarife:

  • Hotels und Ferienwohnungen: CHF 5.50 pro Nacht und Person ab 12 Jahren. Kinder zwischen 6 bis 11 Jahren zahlen keine Kurtaxe, müssen aber auch angemeldet werden (und erhalten eine Gästekarte)
  • Gruppenunterkünfte, Camping, Maiensässe: CHF 4.50 pro Nacht und Person (ab 12 Jahren)

Alle Logisgeber haben die für die Erfüllung der Meldepflicht sowie die für den richtigen Einzug und die rechtzeitige Abgabe der Kurtaxen geltenden Vorschriften gewissenhaft einzuhalten. Sie haften solidarisch für die von ihren Gästen geschuldeten Kurtaxen.

 

Wie und wo kann ich Gäste melden?

Die Gäste müssen jeweils im Informationsbüro angemeldet werden. Dies kann entweder im Vorfeld durch den Vermieter oder durch die Gäste selbst erfolgen. Für die Anmeldung muss zwingend das korrekte An- und Abreisedatum, der Vor- und Nachname sowie die Nationalität aller Mitreisenden angegeben werden. Die Kurtaxe wird ebenfalls direkt im Informationsbüro entrichtet. Im Gegenzug wird eine Gästekarte ausgestellt, mit der die Gäste von diversen Vergünstigungen profitieren können.

 

Tourismusförderungsabgabe (TFA)

Jede Person, die ihre Wohnung/Zimmer bzw. ihr Haus gegen Entgelt vermietet, muss sich im Kurtaxenbüro als Vermieter registrieren und die Tourismusförderungsabgabe (TFA) entrichten. Diese wird nach Meldung vom Kurtaxenbüro, von der Gemeinde eingezogen. Dies gilt ebenfalls für eine einmalige Vermietung wie das WEF.

Die TFA wird wie folgt berechnet: Anzahl Zimmer + 1 multipliziert mit CHF 25.00 pro Jahr.

Beispiel: die jährliche TFA für eine 3,5-Zimmerwohnung beträgt CHF 100.00 ((3+1)x25)

 

Achtung: Jeglicher Missbrauch von Gästekarten ist untersagt und strafbar. Hinterzogene Kurtaxen und Abgaben der Tourismusförderung sind nachzuzahlen und werden bei Widerhandlungen durch die Gemeinde Klosters bestraft.

Angaben Eigentümer

Angaben zur vermieteten Wohnung

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