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Wenn Sie Ihre Wohnung / Ihr Haus an jemanden vermieten, der keinen Erstwohnsitz in Klosters hat und nicht in Klosters arbeitet, ist der Mieter kurtaxenpflichtig und muss gemäss Gesetz die Jahrespauschale entrichten.
Bitte teilen Sie uns den Namen und die Erstwohnsitzadresse der Mieter mit.
Beachten Sie, dass Sie als Vermieter in der Meldepflicht sind.