Ich vermiete meine Wohnung nicht

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Obligatorische Jahrespauschale für Wohnungsnutzer

Eigentümer, Nutzniesser, Wohnrechtsberechtigte sowie Dauermieter (deren Mietverhältnisse länger als drei Monate dauern) von Ferienhäusern und Ferienwohnungen bezahlen ihre Kurtaxen ausschliesslich in Form einer jährlichen Pauschale.

In die Pauschale miteinbezogen sind der/die Eigentümer(in) und alle mit im gleichen Haushalt (am Erstwohnsitz) lebenden Personen, sowie die wirtschaftlich abhängigen Kinder.

Die bezeichneten Angehörigen haben Anrecht auf je eine persönliche Jahresgästekarte.

Die Berechnungsperiode gilt jeweils vom 1. Mai bis 30. April des folgenden Jahres. Bei Kauf/Verkauf, bzw. Mietantritt oder –Abgabe einer Wohnung wird pro Rata abgerechnet.

Wohnobjekten ohne Autozufahrt im Winter, betrifft Maiensässe, wird ein Rabatt von 30% auf die Kurtaxenpauschale gewährt.

Jahrespauschaltarif

Pauschale für Eigentümer/Dauermieter von Ferienhäusern und -wohnungen

Grösse Wohnung/Haus

 

Betrag pro Jahr

 

1 / 1.5  Zimmer

CHF 300.00

2 / 2.5  Zimmer

CHF 450.00

3 / 3.5  Zimmer

CHF 600.00

4 / 4.5  Zimmer

CHF 750.00

5 / 5.5  Zimmer

CHF 900.00

6 Zimmer und grösser

CHF 1050.00

Alle weiteren in Ihrer Wohnung übernachtenden Gäste sind meldepflichtig und bezahlen Kurtaxen.

Taxe für unentgeltlich übernachtende Gäste

Unentgeltlich übernachtenden Gäste (erwachsene Kinder, weitere Verwandte der Familie, Freunde und Bekannte) müssen im Tourismusbüro Klosters angemeldet werden. Die Gäste erhalten die Gästekarte „Private Card“. Die Taxpflicht kann auf zwei Arten erfüllt werden:

  • Kurtaxentarif pro Nacht

CHF 5.50 pro Nacht. Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr (bis 12. Geburtstag) zahlen keine Kurtaxen, erhalten jedoch auch eine Gästekarte (ab 6 Jahren) mit der gleichen Gültigkeit. Diese Gäste bzw. Freunde erhalten die Private Card.

Für Maiensässe (ohne Zufahrt im Winter) gilt der Tarif von CHF 4.50 pro Nacht.

  • Freiwillige Gästepauschale

Diese beträgt pro gemeldetes Bett Fr. 50.00/Jahr und besteht aus einer unpersönlichen, übertragbaren Dauer-Gästekarte. Die Vorteile der Dauer-Gästekarten entsprechen denen der Private Card. Bei Maiensässen (ohne Zufahrt im Winter) gilt 30% Rabatt.

 

Gästekarten

Pauschalzahler erhalten die Gästekarten mit der Pauschalrechnung. Die Unterlagen werden jeweils im April für das Folgejahr (Mai-April) per Post versandt.

 

Eigentümer- oder Mietergemeinschaften in der gleichen Ferienunterkunft

Bei Ferienunterkünften, welche im Eigentum von mehreren Personen oder Familien stehen oder durch mehrere Personen oder Familien dauergemietet werden, wird zusätzlich zur Jahrespauschale ein Pauschalzuschlag von CHF 50.00 pro Bett und Kalenderjahr erhoben. 30% Rabatt bei Maiensässen (ohne Zufahrt im Winter).

Angaben Eigentümer

Angaben zur Wohnung

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