Nur während dem WEF

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Gästetaxe und Meldepflicht

WEF-Gäste, welche in Davos in einer Ferienwohnung/Zweitwohnung übernachten, sind gästetaxenpflichtig.

Tarife:

  • Hotels, Ferienwohnungen und Camping: CHF 5.90 pro Nacht und Person ab 12 Jahren. Kinder zwischen 6 bis 11 Jahren zahlen keine Gästetaxen, müssen aber auch angemeldet werden (und erhalten eine Gästekarte).
  • Gruppenunterkünfte, Jugendherberge: CHF 4.00 pro Nacht und Person (ab 12 Jahren)

Alle Logisgeber haben die für die Erfüllung der Meldepflicht sowie die für den richtigen Einzug und die rechtzeitige Abgabe der Kurtaxen geltenden Vorschriften gewissenhaft einzuhalten. Sie haften solidarisch für die von ihren Gästen geschuldeten Kurtaxen.

 

Wie und wo kann ich Gäste melden?

Die Gäste müssen jeweils im Informationsbüro angemeldet werden. Dies kann entweder im Vorfeld durch den Vermieter oder durch die Gäste selbst erfolgen. Für die Anmeldung muss zwingend das korrekte An- und Abreisedatum, der Vor- und Nachname sowie die Nationalität aller Mitreisenden angegeben werden. Die Gästetaxe wird ebenfalls direkt im Informationsbüro entrichtet. Im Gegenzug wird eine Gästekarte ausgestellt, mit der die Gäste von diversen Vergünstigungen profitieren können.

 

Tourismusförderungsabgabe (TFA)

 

Jede Person, die ihre Wohnung/Zimmer bzw. ihr Haus gegen Entgelt vermietet, muss sich im Gästetaxenbüro als Vermieter registrieren und die Tourismusförderungsabgabe (TFA) entrichten. Diese wird nach Meldung vom Gästetaxenbüro, von der Gemeinde jährlich eingezogen: CHF 65.00 pro vermietetes Bett.

Achtung: Jeglicher Missbrauch von Gästekarten ist untersagt und strafbar. Hinterzogene Gästetaxen und Abgaben der Tourismusförderung sind nachzuzahlen und werden bei Widerhandlungen durch die Gemeinde Davos bestraft.

 

 

Angaben Eigentümer

Angaben zur vermieteten Wohnung

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