Ich vermiete an einen auswärtigen Dauermieter

Wenn Sie Ihre Wohnung / Ihr Haus an jemanden vermieten, der keinen Erstwohnsitz in Davos hat und nicht in Davos arbeitet, ist der Mieter gästetaxenpflichtig und muss gemäss Gesetz die Jahrespauschale entrichten.
Bitte teilen Sie uns den Namen und die Erstwohnsitzadresse der Mieter mit.
Beachten Sie, dass Sie als Vermieter in der Meldepflicht sind.

Angaben Eigentümer

Angaben zur Wohnung

Angaben Dauermieter

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