Ich vermiete an Feriengäste (wochenweise kommerzielle Vermietung)

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Gästetaxen und Meldepflicht

Alle Gäste, welche in Davos in einer Ferienwohnung/Zweitwohnung übernachten, sind gästetaxenpflichtig.

Tarife:

  • Hotels, Ferienwohnungen und Camping: CHF 5.90 pro Nacht und Person ab 12 Jahren. Kinder zwischen 6 bis 11 Jahren zahlen keine Gästetaxen, müssen aber auch angemeldet werden (und erhalten eine Gästekarte).
  • Gruppenunterkünfte, Jugendherberge: CHF 4.00 pro Nacht und Person (ab 12 Jahren)

Alle Logisgeber haben die für die Erfüllung der Meldepflicht sowie die für den richtigen Einzug und die rechtzeitige Abgabe der Gästetaxen geltenden Vorschriften gewissenhaft einzuhalten. Sie haften solidarisch für die von ihren Gästen geschuldeten Gästetaxen.

 

Wie und wo kann ich Gäste melden?

Online/Elektronisch
Jeder Vermieter erhält auf Wunsch ein kostenfreies Login über die Destination Davos Klosters. Mit diesem Login können die Gäste online angemeldet werden (Meldeschein). Die Premium Card (Gästekarte) kann direkt gedruckt oder den Gästen elektronisch zugestellt werden. Mehrmals im Jahr versendet die Gästetaxenabteilung Davos eine Meldescheinsammelrechnung. Hier werden alle von Ihnen eingenommenen Gästetaxengelder von der Destination eingezogen.

Hinweis: bitte denken Sie daran, die Gästetaxen von Ihren Gästen einzuziehen.

Melden im Infobüro
Die Gäste erhalten in unserem Gästetaxenbüro mit Vorweisen ihrer Reservationsbestätigung/Buchungsbestätigung/Vertrag die Premium Card (Gästekarte). Wir rechnen die Gästetaxe direkt mit den Gästen ab (Ausnahme: wenn diese bereits im Mietvertrag aufgeführt ist, wird die Gästetaxe dem Vermieter in Rechnung gestellt).

Bearbeitungsgebühr: Die Destination Davos Klosters verrechnet pro ausgestellte Premium Card CHF 2.00. Dieser Betrag wird dem Vermieter in Rechnung erstellt.

 

Tourismusförderungsabgabe (TFA)

Jede Person, die ihre Wohnung/Zimmer bzw. ihr Haus gegen Entgelt vermietet, muss sich im Gästetaxenbüro als Vermieter registrieren und die Tourismusförderungsabgabe (TFA) entrichten. Diese wird nach Meldung vom Gästetaxenbüro, von der Gemeinde jährlich eingezogen: CHF 65.00 pro vermietetes Bett.

 

Davos Klosters Premium Card

Gäste, welche kommerziell (gegen Entgelt) in Ihrer Ferienwohnung zu Gast sind, erhalten die Premium Card.

 

Private Gäste in der Ferienwohnung

Auch Besuch, welcher nicht gegen Entgelt bei Ihnen übernachtet, ist dazu verpflichtet die Gästetaxe zu entrichten. Die Gäste müssen dem Gästetaxenbüro gemeldet werden. Private Gäste erhalten die Private Card (nicht die Premium Card!). Mehr Informationen dazu im unten agehängten Dokument: Informationen zur Jahrespauschale und die Gästetaxen-Entrichung für unentgeltliche Gäste.

Achtung: Jeglicher Missbrauch von Gästekarten ist untersagt und strafbar. Hinterzogene Gästetaxen und Abgaben der Tourismusförderung sind nachzuzahlen und werden bei Widerhandlungen durch die Gemeinde Davos bestraft.

 

Reduktion bei häufiger Vermietung

Bei häufiger Vermietung gewähren wir eine Reduktion auf Ihre Gästetaxenpauschale:

  • Mehr als 10 Wochen Vermietung: Reduktion 25%
  • Mehr als 20 Wochen Vermietung: Reduktion 50%

Bitten teilen Sie uns bis Mitte März alle Vermietungen des vorangegangenen Kalenderjahres mit. Der Rabatt wird mit der Folgeperiode verrechnet.

Hinweis: bei elektronischer Erfassung (online) der Gäste, wird der Rabatt automatisch vom System abgezogen.

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Angaben Vermieter

Angaben zur vermieteten Wohnung

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